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   BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92   

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BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92 (https://dejure.org/1993,1684)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1993 - 4 AZR 314/92 (https://dejure.org/1993,1684)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 (https://dejure.org/1993,1684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechaniker - Beweislastverteilung für das Vorhandensein englischer Fachsprachenkenntnisse - Voraussetzungen der Eingruppierungsfeststellungsklage

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVAL II §§ 51, 56, Lohngruppen 6, 7
    Eingruppierung, Kfz-Mechaniker, Englischkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 84
  • BB 1993, 1368
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.02.1989 - 4 AZR 534/88

    Eingruppierung: Tätigkeit mit englischen Fachkenntnissen bei den alliierten

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92
    Zwar ist bei der Bewertung, ob Arbeiten an den Arbeitnehmer fachlich höhere Anforderungen stellen als Tätigkeiten der Lohngruppe 6, den Tatsacheninstanzen wegen des unbestimmten Rechtsbegriffs des "Hinausgehens" ein weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen (vgl. Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -, n.v.).

    Diese Sprachkenntnisse gehen nämlich über die Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus, welche die im vorliegenden Fall als Maßstab für die tariflichen Anforderungen der Lohngruppe 6 einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker vermittelt (Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -, n.v.).

    Kenntnisse der technischen Fachsprache gehören aber nicht hierzu (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339, 341; vom 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -, n.v.).

  • BAG, 27.01.1988 - 4 AZR 499/87

    Tarifliche Eingruppierung eines bei den amerikanischen

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92
    Er hat sie nämlich ohne fachliche Anweisung und Aufsicht im Einzelfall durchgeführt (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339, 340).

    Kenntnisse der technischen Fachsprache gehören aber nicht hierzu (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339, 341; vom 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 -, n.v.).

    Wenn für eine Tätigkeit erhöhte fachliche Anforderungen bestehen, betrifft dies nämlich diese Tätigkeit in ihrer Gesamtheit, da die erhöhte fachliche Qualifikation während der Ausübung dieser Tätigkeit ständig vorgehalten werden muß (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339, 341).

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 458/64

    Tatsächliche Feststellungen - Grundlage für Nachprüfung - Selbständige Leistungen

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92
    Da die Merkmale der Lohngruppe 7 ausdrücklich auf den Merkmalen der Lohngruppe 6 und diese wiederum ausdrücklich auf denjenigen der Lohngruppe 5 aufbauen, setzt eine Eingruppierung in Lohngruppe 7 voraus, daß sowohl die Merkmale der Ausgangslohngruppe 5 TVAL II als auch die jeweils weiteren qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale vorliegen (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu III 1 der Gründe, m.w.N.).

    Dabei reicht bei den Aufbaulohngruppen eine pauschale rechtliche Überprüfung aus, wenn wie im vorliegenden Fall die maßgebenden Tatsachen unstreitig sind und die Parteien übereinstimmend von der Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren Aufbaulohngruppen ausgehen (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 22.11.1977 - 4 AZR 395/76

    Tarifliche Mindestvergütung - Eingruppierung - Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92
    Da die Merkmale der Lohngruppe 7 ausdrücklich auf den Merkmalen der Lohngruppe 6 und diese wiederum ausdrücklich auf denjenigen der Lohngruppe 5 aufbauen, setzt eine Eingruppierung in Lohngruppe 7 voraus, daß sowohl die Merkmale der Ausgangslohngruppe 5 TVAL II als auch die jeweils weiteren qualifizierenden Tätigkeitsmerkmale vorliegen (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu III 1 der Gründe, m.w.N.).

    Dabei reicht bei den Aufbaulohngruppen eine pauschale rechtliche Überprüfung aus, wenn wie im vorliegenden Fall die maßgebenden Tatsachen unstreitig sind und die Parteien übereinstimmend von der Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren Aufbaulohngruppen ausgehen (vgl. BAGE 29, 364, 375 = AP Nr. 2 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92
    Er hat eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage erhoben, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unbedenklich zulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82

    Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92
    Dabei ist zur Abgrenzung zwischen rechtsbegründenden und rechtshindernden Tatsachen darauf abzustellen, wer sich auf einen Regeltatbestand beruft und wer auf die Ausnahme hiervon (BGH Urteil vom 16. Juni 1983, BGHZ 87, 393, 399 f.; BGH Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91 - ZIP 1992, 609, 611; BAGE 63, 363, 371 f. = AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 64/91

    Eingruppierung eines Schwergeräteinspektors

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92
    Die bei der Auslegung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs vorgenommene Subsumtion kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Senatsurteil vom 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - AP Nr. 7 zu § 51 TVAL II, zu 3a der Gründe).
  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92
    Dabei ist zur Abgrenzung zwischen rechtsbegründenden und rechtshindernden Tatsachen darauf abzustellen, wer sich auf einen Regeltatbestand beruft und wer auf die Ausnahme hiervon (BGH Urteil vom 16. Juni 1983, BGHZ 87, 393, 399 f.; BGH Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91 - ZIP 1992, 609, 611; BAGE 63, 363, 371 f. = AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe).
  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91

    Beweislast bei sittenwidriger Schädigung durch Vereitelung des Termineinwands bei

    Auszug aus BAG, 28.04.1993 - 4 AZR 314/92
    Dabei ist zur Abgrenzung zwischen rechtsbegründenden und rechtshindernden Tatsachen darauf abzustellen, wer sich auf einen Regeltatbestand beruft und wer auf die Ausnahme hiervon (BGH Urteil vom 16. Juni 1983, BGHZ 87, 393, 399 f.; BGH Urteil vom 17. März 1992 - XI ZR 84/91 - ZIP 1992, 609, 611; BAGE 63, 363, 371 f. = AP Nr. 13 zu § 1 BeschFG 1985, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 534/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Hierbei reicht bei der Ausgangslohngruppe eine pauschale rechtliche Überprüfung aus, wenn - wie hier - die dafür maßgebenden Tatsachen unstreitig sind und die Parteien übereinstimmend von der Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren (Aufbau-)Lohngruppen ausgehen (Senat 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 11, AP TV AL II § 51 Nr. 12; 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP TV AL II § 51 Nr. 10, zu II 2 der Gründe mwN).

    7 ein weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen (Senat 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP TV AL II § 51 Nr. 10, zu II 3 a der Gründe).

    Die in Anwendung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs vorgenommene Subsumtion kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Senat 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 - Rn. 24, ZTR 2008, 553; 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - aaO).

    6 hinausgehenden fachlichen Anforderungen könnten darin bestehen, dass der Arbeiter für seine Arbeit fachbezogene Fremdsprachenkenntnisse benötige (zuletzt 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 15, AP TV AL II § 51 Nr. 12; 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP TV AL II § 51 Nr. 10, zu II 3 b der Gründe mwN).

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 719/07

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugmechanikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Hierbei reicht bei der Ausgangslohngruppe eine pauschale rechtliche Überprüfung aus, wenn - wie hier - die dafür maßgebenden Tatsachen unstreitig sind und die Parteien übereinstimmend von der Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren (Aufbau-)Lohngruppen ausgehen (Senat 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 11, AP TV AL II § 51 Nr. 12; 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP TV AL II § 51 Nr. 10, zu II 2 der Gründe mwN).

    7 ein weiter Beurteilungsspielraum einzuräumen (Senat 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP TV AL II § 51 Nr. 10, zu II 3 a der Gründe).

    Die in Anwendung eines solchen unbestimmten Rechtsbegriffs vorgenommene Subsumtion kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Rechtsbegriff verkannt, bei der Subsumtion gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Senat 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 - Rn. 24, ZTR 2008, 553; 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - aaO.).

    6 hinausgehenden fachlichen Anforderungen könnten darin bestehen, dass der Arbeiter für seine Arbeit fachbezogene Fremdsprachenkenntnisse benötige (zuletzt 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 15, AP TV AL II § 51 Nr. 12; 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP TV AL II § 51 Nr. 10, zu II 3 b der Gründe mwN).

  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 410/05

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugelektrikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Hierbei reicht bei den Aufbaulohngruppen eine pauschale rechtliche Überprüfung aus, wenn die dafür maßgebenden Tatsachen unstreitig sind und die Parteien übereinstimmend von der Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren (Aufbau-)Lohngruppen ausgehen (Senat 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 - 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP TV AL II § 51 Nr. 10 mwN).

    6 hinausgehende fachliche Anforderungen könnten darin bestehen, dass der Arbeitnehmer für seine Arbeit fachbezogene Fremdsprachenkenntnisse benötigt (ständige Rechtsprechung des Senats 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - ZTR 1988, 339; 15. Februar 1989 - 4 AZR 534/88 - 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP TV AL II § 51 Nr. 10).

  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

    Unerheblich ist dabei, ob der Kläger auch während mehr als der Hälfte der jeweiligen Tätigkeit, z. B. bei der Warenannahme oder bei der Überwachung der Lagerbestände, tatsächlich seine erweiterten Fachkenntnisse einsetzen und eine größere Verantwortung übernehmen muß als ein Angestellter der Gehaltsgruppe I. Eine Tätigkeit wie die Warenannahme erfüllt nämlich bereits dann die qualifizierenden Merkmale der Gehaltsgruppe II, wenn der Arbeitnehmer für diese Tätigkeit erweiterte Fachkenntnisse vorhalten und in nicht nur unerheblichem Maß auch tatsächlich einsetzen muß, und wenn diese Tätigkeit insgesamt für ihn eine größere Verantwortung mit sich bringt (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 -, zu II 3c der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2005 - 6 Sa 149/04

    Englischkenntnisse

    Dies bedeutet aber nicht, insoweit folgt die Berufungskammer dem Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 28.04.1993 (Az.: 4 AZR 314/92), dass der Kläger bei seinen Reparaturen und Überprüfungsarbeiten auch zeitlich überwiegend Kenntnisse der englischen technischen Fachsprache anwenden muss.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 8 Sa 360/17

    Eingruppierung - Angestellter der alliierten Streitkräfte - Lagerarbeiter

    Der Kläger verfolgt nach Art. 56 Abs. 8 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut sein Klagebegehren zutreffend vor den deutschen Gerichten für Arbeitssachen (vgl. hierzu BAG 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - zu I der Gründe) .

    Aus dem Aufbau der Gehaltsgruppen des TV AL II ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 18. April 1993 - 4 AZR 314/92 - zu II 2 der Gründe mwN) , dass die Tätigkeitsmerkmale der Gehaltsgruppen des § 58 TV AL II für Angestellte - wie in Tarifverträgen allgemein üblich - insofern in allgemeiner Weise aufeinander aufbauen, als jeweils in den höheren Gehaltsgruppen höhere Anforderungen sowohl an die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit der Tätigkeit (objektive Erfordernisse) als auch an die persönliche Qualifikation des Angestellten (subjektive Erfordernisse) gestellt werden (BAG 11. September 1991 - 4 AZR 64/91 - zu 3 a der Gründe; LAG Rheinland-Pfalz 27. Oktober 2015 - 6 Sa 53/15 - Rn. 37) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.1999 - 8 Sa 91/99

    Anspruch auf tarifliche Mindestvergütung nach der Vergütungsgruppe IV b der

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 7 Sa 515/13

    Eingruppierung eines Malers und Lackierers nach dem TV AL II - Darlegungslast

    Hierbei reicht bei den Aufbaulohngruppen eine pauschale rechtliche Überprüfung aus, wenn die maßgebenden Tatsachen unstreitig sind und die Parteien übereinstimmend von der Erfüllung der Voraussetzungen der niedrigeren Aufbaufallgruppe ausgehen (vgl. BAG, Urteil vom 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - AP Nr. 12 zu § 51 TVAL II, Rz. 13; vom 28. April 1993 - 4 AZR 314/92 - AP Nr. 10 zu § 51 TVAL II; vom 4. Mai 1998 - 4 AZR 769/87 - BeckRS 1988, 30725960; vom 27. Januar 1988 - 4 AZR 499/87 - BeckRS 1988, 30724752 m. w. N.).
  • LAG Niedersachsen, 29.10.2002 - 13 Sa 680/02

    Eingruppierung eines Angestellten der Stationierungsstreitkräfte

    Die Anforderungen der beanspruchten Gehaltsgruppe sind deshalb unter Berücksichtigung der entsprechenden Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Gehaltsgruppen zu bestimmen und abzugrenzen (BAG vom 11.09.1991, 4 AZR 64/91, AP Nr. 7 zu § 51 TV AL II; BAG vom 28.04.1993, 4 AZR 314/92, AP Nr. 10 zu § 51 TV AL II).
  • LAG Niedersachsen, 12.05.1995 - 16 Sa 1495/94

    Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung; Vorliegen besonders schwieriger

    Es kommt nicht darauf an, wie häufig die Klägerin tatsächlich auf ihre besonderen Kenntnisse zurückgreifen muß (so BAG, Urteil vom 19.03.1986, Az. 4 AZR 642/84 in AP Nr. 116 zu §§ 22, 23 BAT 1975, Urteil des BAG vom 27.01.1988, Az. 4 AZR 499/87 in ZTR 88, 339 sowie Urteil des BAG vom 28.04.1993, Az. 4 AZR 314/92 in NZA 94, 84).
  • LAG Hamm, 19.01.1995 - 12 Sa 918/94

    Anspruch auf tarifgerechte Eingruppierung; Eingruppierung eines Kesselwärters;

  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.1996 - 3 Sa 32/96

    Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten nach dem NATO -Truppenstatut; Zulässigkeit

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